
Aberdeen Immobilien Glossar
- Warenterminbörse
- An einer Warenterminbörse werden Termingeschäfte über Einheiten von Naturprodukten abgeschlossen, die in großem Umfang verbraucht werden (Getreide, Baumwolle).
- Wechselkurs
- Der Wechselkurs bezeichnet das Umtauschverhältnis zweier Währungen.
- Werbungskostenpauschbetrag
- Bei der Steuererklärung kann zur Vereinfachung ein Werbungskostenpauschbetrag von 51 Euro bzw. 102 Euro bei Zusammenveranlagten abgesetzt werden. Damit sind die Kosten berücksichtigt, die bei der Geldanlage anfallen, ohne dass ein Einzelnachweis erforderlich ist. Höhere Werbungskosten können, wenn sie belegt werden, bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Der Ausgabeaufschlag zählt allerdings nicht zu den Werbungskosten, sondern zu den Anschaffungskosten der Investmentanteile.
- Wertentwicklung
- Der BVI berechnet die Wertentwicklung von Investmentfonds zum jeweiligen Monatsultimo für eine Vielzahl von Anlagezeiträumen. Die Wertentwicklungsberechnung nach der BVI-Methode beruht auf der "time weighted rate of return"-Methode. Diese international anerkannte Standard-Methode ermöglicht eine einfache, nachvollziehbare und exakte Berechnung. Die Wertentwicklung der Anlage ist die prozentuale Veränderung zwischen dem angelegten Vermögen am Anfang des Anlagezeitraumes und seinem Wert am Ende des Anlagezeitraumes. Ausschüttungen werden rechnerisch umgehend in neue Fondsanteile investiert. So werden die Wertentwicklungen ausschüttender und thesaurierender Fonds untereinander vergleichbar.
- Wertpapier
- Urkunde, in der ein privates Recht verbrieft ist. Oftmals werden unter Wertpapieren in erster Linie Aktien, Schuldverschreibungen und Investment-Zertifikate verstanden.
- Wertpapierbörse
- Handelsplatz für Wertpapiere. In Deutschland gibt es Börsen in Berlin und Bremen (als Teile der Börse Berlin-Bremen), Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart.
- Wertpapierfonds
- Fonds, dessen Vermögen in Wertpapieren investiert ist.
- Wiederanlage
- Sofern ein Anleger auf die jährliche Ausschüttung nicht angewiesen ist, empfiehlt sich die Wiederanlage der Erträge zum Beispiel im Rahmen von Investment-Sparprogrammen, für die die Gesellschaften Wiederanlagerabatte bis hin zum Nulltarif gewähren. Für die jährlichen Erträge werden dann immer neue Anteile oder Bruchteile von Anteilen erworben, die ihrerseits Erträge abwerfen, die erneut angelegt werden. Dieser Kumulativeffekt verstärkt sich mit der Dauer der Anlage. Bei Inhabern eines Anlagekontos, das direkt bei der Investmentgesellschaft geführt wird, erfolgt die Wiederanlage automatisch und kostenfrei in neuen Anteilen bzw. Anteilbruchteilen.
- Wohlverhaltensregeln
- Die BVI-Wohlverhaltensregeln formulieren einen Standard guten und verantwortungsvollen Umgangs mit dem Kapital und den Rechten der Anleger.
- Währungsanleihen
- Anleihe, die in einer anderen als der Landeswährung des Emittenten herausgegeben wird.