Aberdeen Immobilien Glossar

Value-Fonds
Bei Value-Fonds steht die Bewertung und die Stabilität des Investments im Vordergrund, also bspw. Unternehmen, deren Gewinne stetig sind und deren Wachstum kontinuierlich verläuft.
Verkaufsprospekt
Das InvG schreibt zwingend vor, dass dem Käufer von Investmentanteilen ein Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen des Investmentfonds zu übergeben ist. Er enthält alle Angaben, die für die Beurteilung einer Anlage in Investmentfonds von wesentlicher Bedeutung sind. Hierzu gehören Angaben über Firma, Rechtsform, Sitz und Eigenkapital der Investmentgesellschaft und der Depotbank sowie die gesetzlich geforderten Angaben der Vertragsbedingungen. Der Verkaufsprospekt muss von der BaFin genehmigt werden.
Verkehrswert
Der Wert jeder Fondsimmobilie wird regelmäßig, mindestens ein Mal jährlich, von einem unabhängigen Sachverständigen-Gremium ermittelt und bildet die Grundlage für die Ermittlung des Fondsvermögens. Der Verkehrswert basiert auf dem nachhaltig erzielbaren Mietertrag, der mit einem Faktor multipliziert wird, der Lage, Ausstattung, Alter und Zustand der Immobilie berücksichtigt.
Vermögensaufstellung
Liste der Wertpapiere und sonstiger Gegenstände des Fondsvermögens an einem bestimmten Stichtag. Eine solche Vermögensaufstellung enthält der Jahresbericht einer Investmentgesellschaft.
Vermögenswirksame Leistungen
Staatlich geförderte Vermögensbildung. Der Arbeitgeber überweist im Auftrag des Arbeitnehmers die vermögenswirksamen Leistungen, die bis zu einem Höchstbetrag von 870 Euro gefördert werden. In verschiedenen Tarifverträgen ist festgelegt, dass der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen zahlt. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, 400 Euro zulagenbegünstigt in Investmentfonds (mit der Voraussetzung, dass der Aktienanteil jeweils mindestens 60 Prozent beträgt) zu investieren. Voraussetzung für eine staatliche Förderung ist eine 6- bzw. 7-jährige Anlagedauer, je nach Anlageform. Die staatliche Förderung erfolgt durch die Arbeitnehmer-Sparzulage. Sie beträgt für Aktienfonds 18 Prozent (= 72 Euro jährlich). Die staatliche Förderung ist jedoch vom zu versteuernden Einkommen des Arbeitnehmers abhängig. Die Grenze liegt bei 17.900 Euro für Alleinstehende und 35.800 Euro für Verheiratete. Eine Liste der geförderten Aktienfonds finden Sie auf der BVI-Website.
Verwaltungsvergütung
Die Investmentgesellschaft erhält für ihre Management- und Verwaltungsleistung einen festgelegten Prozentsatz des Fondsvermögens als Verwaltungsgebühr.
Veräußerungsgewinn
Beträgt der Zeitraum zwischen Erwerb und Verkauf von Investmentanteilscheinen ein Jahr oder weniger, so ist der Gewinn aus dem Verkauf als „Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften“ in voller Höhe steuerpflichtig. Das Halbeinkünfteverfahren gilt hierbei nicht. Liegen die gesamten privaten Veräußerungsgewinne eines Anlegers im Kalenderjahr unter 512 Euro, sind sie steuerfrei. Sobald diese Freigrenze erreicht wird, ist der gesamte Gewinn zu versteuern. Dagegen sind die auf Fondsebene erzielten Veräußerungsgewinne für den Privatanleger steuerfrei.
VL
siehe Vermögenswirksame Leistungen
Volarität
Maß für die Schwankungsbreite eines Wertpapierkurses oder Indexes um seinen Mittelwert in einem festen Zeitraum. Eine Wertpapier wird als volatil bezeichnet, wenn sein Kurs relativ starken Schwankungen innerhalb eines recht kurzen Zeitraumes unterliegt. Für Anleger besteht dadurch eine Chance auf schnelle Kursgewinne, andererseits aber auch das Risiko auf schnelle Verluste. Ein Anlageplan mit regelmäßigen Einzahlungen nutzt die Volatilität der Wertpapiere positiv aus, da die Anteile zu unterschiedlichen Ausgabepreisen mit einem aber insgesamt günstigeren Durchschnittspreis (Cost-Average-Effekt) gekauft werden.