
Aberdeen Immobilien Glossar
- Mantel
- siehe Anteilschein
- Master-KAG
- Eine Master-KAG (auch Service-KAG) konzentriert sich auf Verwaltungsdienstleistungen wie z.B. Fondsbuchhaltung und Berichtswesen. Sie verzichtet ganz oder teilweise auf ein eigenes Asset-Management . Andere Investmentgesellschaften können Ihre Fonds-Administration - zur Kostenersparnis - an diese Master-KAG abtreten.
- MiFID
- Die MiFID (Markets in Financial Instruments Directive, dt. Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) ist eine Richtlinie der EG zur Harmonisierung der Rahmenbedingungen für Finanzdienstleistungen im europäischen Binnenmarkt.
Die Richtlinie 2004/39/EG wurde Ende April 2004 veröffentlicht. Im September 2006 hat die Europäische Kommission konkretisierende Maßnahmen zur MiFID, bestehend aus einer Durchführungsrichtlinie und einer Durchführungsverordnung, verabschiedet. In Deutschland wurde die MiFID durch das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG) in deutsches Recht umgesetzt. Die Vorschriften finden ab dem 1. November 2007 Anwendung.
Die MiFID ist ein wesentlicher Bestandteil des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen (FSAP - Financial Services Action Plan) der Europäischen Kommission. Ziele des Aktionsplans sind ein verbesserter Anlegerschutz, Stärkung des Wettbewerbs und Harmonisierung des europäischen Finanzmarktes.
- Mischfonds
- siehe Gemischte Fonds
- Mittelaufkommen
- Das Mittelaufkommen (MA) ist die Differenz aus den Mittelzuflüssen durch Anteilscheinverkäufe und den Mittelabflüssen durch Anteilscheinrücknahmen (flussbezogene Größe) und entspricht damit dem Nettomittelaukommen.
Beim Bruttomittelaufkommen handelt es sich um den Gesamtmittelabsatz. Das Nettomittelaufkommen ist dagegen die Differenz aus Bruttomittelaufkommen minus Bruttomittelabflüsse.
- Mutual funds
- Amerikanische Bezeichnung für offene Wertpapierfonds
- Mündelsicherheit
- Das Vermögen einer unter Vormundschaft/Betreuung stehenden oder nicht voll geschäftsfähigen Person muss mündelsicher angelegt werden. Die Anlage in Offenen Immobilienfonds gilt nach dem Gesetz nicht per se als mündelsicher, kann aber im Einzelfall durch das Vormundschaftsgericht genehmigt werden.