Aberdeen Immobilien Glossar

KAGG
siehe Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften
Kapitalanlagegesellschaft
siehe Investmentgesellschaft
Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer (KESt) ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld und kann beim Privatanleger im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung angerechnet werden. Sie wird erhoben auf die erzielten Erträge des Investmentfonds.

Die KESt auf Dividenden beträgt 20 Prozent und wird direkt aus dem Fondsvermögen bezahlt. Die KESt auf Zinsen (sog. Zinsabschlagsteuer) beträgt 30 Prozent.

Der Einbehalt von KESt kann durch Vorlage eines Freistellungsauftrags oder einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung vermieden werden.
Kumulativeffekt
Der Kumulativeffekt ergibt sich aus der Wiederanlage von Ausschüttungen.
Kursindex
Index/Börsenbarometer, in das ausschließlich die Kurse und nicht die Dividenden eingerechnet werden.