Aberdeen Immobilien Glossar

Garantiefonds
Investmentfonds, bei denen eine "bestimmte Garantie" gegeben wird. Sinn der seit Mitte der 80er Jahre bestehenden Garantiefonds war es ursprünglich, dem Anleger eine Kapital-zurück-Garantie mit der Aussicht auf eine gewisse  Wertentwicklung unter Voraussetzung einer langen Kapitalbindung seitens des Anlegers zu bieten. Die von den deutschen Investmentgesellschaften aufgelegten Garantiefonds werden überwiegend von den Luxemburger Tochtergesellschaften verwaltet.
Gebäudeabschreibung
Nach steuergesetzlichen Vorschriften werden für Immobilien Abschreibungen verrechnet. Der zu versteuernde Anteil der Ausschüttung eines Offenen Immobilienfonds wird durch Abschreibungen gesenkt.
Geldkurs
Der Preis bzw. Kurs, zu dem Käufer bereit sind, Wertpapiere zu kaufen. Im Gegensatz hierzu s. a. Briefkurs.
Geldmarkt
Markt für kurzfristiges Geldkapital (insbesondere Schatzwechsel und Schatzanweisungen des Bundes und der Länder). Die Geldmarktgeschäfte werden hauptsächlich zwischen Kreditinstituten bzw. zwischen der Bundesbank und Kreditinstituten getätigt. Wichtige Orientierungspunkte für die Zinssätze am Geldmarkt sind der Diskontsatz und der Lombardsatz.
Geldmarktfonds
Diese investieren zu 100 % in reine Geldmarktinstrumente (z. B. Festgelder, kurzlaufende, festverzinsliche Wertpapiere). Geldmarktfonds eignen sich besonders zur kurzfristigen Anlage und unterliegen kaum Kursschwankungen.
Gemischte Fonds
Gemischte Fonds können sowohl in Aktien als auch in Rentenpapiere investieren, sie kombinieren Wachstumschancen der Aktienengagements mit Renditen aus festverzinslichen Wertpapieren. Dies gibt dem Fondsmanager einen größeren Anlagespielraum. Bei stagnierenden oder fallenden Aktienkursen kann er zu verzinslichen Wertpapieren wechseln; bei positiver Tendenz am Aktienmarkt kann er den Schwerpunkt wieder auf die Aktienanlage verlagern.
Gesamtkostenquote (TER)
Die Kapitalanlagegesellschaft legt im Jahresbericht die bei der Verwaltung des Sondervermögens, innerhalb des vorangegangenen Geschäftsjahres zu Lasten des Sondervermögens angefallenen Kosten (ohne Transaktionskosten), offen. Im Jahresbericht und in allen nach Abschluss des Geschäftsjahres veröffentlichten oder neu aufgelegten Verkaufsunterlagen und Werbeinformationen weist sie den Gesamtbetrag dieser Kosten als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens aus. Dies wird Gesamtkostenquote genannt. Die TER gewährleistet damit Vergütungstransparenz.
Geschlossene Fonds
Geschlossene Fonds (z.B. Kunst-, Film- oder Schifffonds) sind keine Fonds im Sinne des Investmentgesetzes (InvG) und werden dementsprechend auch nicht von Investmentgesellschaften aufgelegt und verwaltet. Die deutschen Investmentgesellschaften unterliegen dagegen dem InvG. Die Haupttätigkeit dieser Spezialkreditinstitute umfasst die Auflegung offener Wertpapier-, Geldmarkt- und Immobilienfonds.
Geschlossene Immobilienfonds
Eine begrenzte Gemeinschaft von Kapitalanlegern beteiligt sich direkt in der Regel über die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (KG) an einer oder mehreren Immobilien. Sobald der gesetzte Betrag zur Finanzierung der Immobilie aufgebracht ist, wird der Fonds geschlossen.
Geschäftsbericht
Eine Kapitalanlagegesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, über jeden ihrer Fonds einen Jahresbericht zur Information der Anleger zu veröffentlichen. Dieser muss spätestens drei Monate nach Abschluss des Fondsgeschäftsjahres vorliegen. Der Jahresbericht enthält u.a. die Vermögensaufstellung, die Aufwands- und Ertragsrechnung sowie die Höhe einer evtl. Ausschüttung, ergänzt durch Informationen zur Geschäfts- und Fondsentwicklung. Außerdem muss die Gesellschaft einen Halbjahresbericht erstellen. Der Jahresbericht und der aktuelle Halbjahresbericht, soweit existent sind dem Anleger beim Kauf von Fondsanteilen auszuhändigen.
Geschäftsjahr
Beginn und Ende des Geschäftsjahres eines jeden Fonds. Das Geschäftsjahr wird bei der Auflegung festgelegt.
Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG)
Bis zum 31.12.2003 gesetzliche Grundlage für deutsche Investmentfonds. Das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften, kurz KAGG, wurde am 01.01.2004 durch das Investmentgesetz (InvG) ersetzt.
Gewerbe-Immobilie
Eine Immobilie, deren ausschließliche Zweckbestimmung der gewerblichen Nutzung dient, wie z.B. Bürohäuser, Lagerflächen, Einkaufscenter etc..
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsbesteuerung)
Beträgt der Zeitraum zwischen Erwerb und Verkauf von Investmentanteilen im Privatvermögen zwölf Monate oder weniger, ist ein Gewinn aus dem Verkauf als Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig, falls die gesamten Spekulationsgewinne eines Anlegers im Kalenderjahr 512 Euro erreichen. Der Gewinn errechnet sich bei Investmentfonds wie folgt: Rücknahmepreis

 -  Kaufpreis (inklusive Ausgabeaufschlag)
+ erhaltener Zwischengewinn
 -  gezahlter Zwischengewinn
 -  thesaurierte ordentliche Erträge
+ aus dem Fonds gezahlte Kapitalertragsteuer = Spekulationsgewinn Verluste können nur mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden. Eine Verrechnung mit anderen positiven Einkünften (z.B. aus nichtselbständiger Arbeit) ist nicht möglich. Spekulationsverluste, die im selben Jahr nicht mit Spekulationsgewinnen ausgeglichen werden können, können in das Vorjahr zurückgetragen und/oder in die Folgejahre vorgetragen und dort allerdings nur mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden. Das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Aktien gilt beim Verkauf von Fondsanteilen nicht.
Growth-Fonds
Investmentfonds bei denen die Wachstumsaussichten eines Unternehmens im Mittelpunkt stehen. Wachstum bedeutet in diesem Fall, dass Umsatz, Gewinn oder Cash Flow pro Aktie schneller wachsen als bei anderen Unternehmen der Branche.
Grundstücks-Gesellschaft
Die Immobilien-Sondervermögen sind in den §§ ff. InvG geregelt.