Aberdeen Immobilien Glossar

Fonds
siehe Investmentfonds
Fondsanteil
siehe Anteil
Fondsarten
Es wird unterschieden nach: a) der Art der Ertragsverwendung: thesaurierende Fonds
ausschüttende Fonds b) der Art der Anlagewerte: Wertpapierfonds,
Geldmarktfonds,
AS-Fonds,
Offene Immobilienfonds c) dem Anlegerkreis: Publikumsfonds sind für jedermann zugänglich. Spezialfonds haben einen begrenzten Kreis von maximal 10 institutionellen Anlegern. Es handelt sich meist um Unternehmen und Versicherungen, die Teile ihrer Gelder extern verwalten lassen.
Fondsgesellschaft
siehe Investmentgesellschaft
Fondsmanagement
Das Fondsmanagement wird von der Investmentgesellschaft beauftragt, die Anlageentscheidung für das Sondervermögen eines Fonds zu treffen. Dabei achtet die Kapitalanlagegesellschaft darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Das Fondsmanagement beobachtet und analysiert die Finanzmärkte und deren Teilnehmer und legt das Geld der Kunden entsprechend der Anlagepolitik und der jeweiligen Situation so an, dass sich die Anlagen im  Fondsvermögen hinsichtlich Ertragschancen und möglicher Risiken ergänzen und der Anleger von guten Erträgen bei möglichst hoher Sicherheit profitiert.
Fondspreis
siehe Anteilwert
Fondsrating
siehe Rating
Fondsvermögen
Die Gesamtheit der Vermögenswerte des Investmentfonds. Das Fondsvermögen (FV) ist eine stichtagsbezogene Größe.
Freistellungsauftrag
Jedem Anleger steht ein Sparerfreibetrag zu. Um diesen unverzüglich und nicht erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung auszuschöpfen, kann jeder Anleger gegenüber seiner Investmentgesellschaft, Bank oder Sparkasse einen Freistellungsauftrag erteilen. Bei rechtzeitiger Vorlage werden bei Depotverwahrung der Anteilscheine die steuerpflichtigen Teile der Ausschüttungen des Fonds bis zur Höhe des Freistellungsauftrags (maximal 801,- Euro pro Anleger bei Einzelveranlagung, bei Zusammenveranlagten maximal 1.602,- Euro) ohne Abzug ausgezahlt bzw. bei thesaurierenden Fonds die Zinsabschlagsteuer den Anlegern erstattet. Bei Eigenverwahrung der Anteile ist eine Berücksichtigung der einbehaltenen Zinsabschlagsteuer nur im Rahmen der Einkommensteuererklärung möglich.
Fungibel
Anteile an Investmentfonds können in der Regel börsentäglich gekauft und verkauft werden. Sie werden daher als eine fungible bzw. verfügbare Anlage bezeichnet.