Aberdeen Immobilien Glossar

EFAMA
Dachverband der europäischen Investment-Verbände mit Sitz in Brüssel, EFAMA bedeutet European Fund and Asset Management Association.
Einkommensteuer
Dem Anleger in deutschen Investmentfonds fließen die Erträge der Fonds, bestehend aus Dividenden, Zinsen und/oder Mieteinnahmen jährlich in Form der Ausschüttung / Thesaurierung zu. Die Erträge sind - unabhängig davon, ob sie vereinnahmt oder thesauriert werden - entsprechend dem persönlichen Einkommensteuersatz beim privaten Anleger als "Einkünfte aus Kapitalvermögen" zu versteuern. Allerdings ist nicht die gesamte Ausschüttung zu versteuern. In der Ausschüttung enthaltene Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und Gewinne aus Termingeschäften bleiben – unabhängig von der Besitzdauer im Fonds – im Privatvermögen steuerfrei.
Einmalanlage
Die einmalige Einzahlung eines größeren Betrages für den Kauf von Investmentanteilen. Die Herausforderung und zugleich die Hauptschwierigkeit bei der Einmalanlage liegt darin, einen günstigen Anlagezeitpunkt zu wählen, denn davon hängt der Anlageerfolg stärker ab als beim kontinuierlichen Investmentsparen. Bei Aktienfonds ist ein günstiger Anlagezeitpunkt gegeben, wenn die Kurse niedrig sind. In Rentenfonds sollte man idealerweise investieren, wenn die Zinsen am Kapitalmarkt hoch und die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere niedrig sind. Eine Einmalanlage kann man durch konsequentes Zukaufen bei niedrigeren Anteilspreisen verbilligen und so seinen Anlageerfolg steigern.
EIV
EIV bedeutet Europäische Investmentvereinigung, siehe EFAMA.
Emission
Ausgabe von Wertpapieren auf dem Kapitalmarkt durch öffentlichen Verkauf. Meist durch Vermittlung einer Bank (Emissionsbank) oder einem Zusammenschluss von Banken (Konsortium).
Entnahmeplan
siehe Auszahlplan
Erbbaurecht
Begründet das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Der Bauherr (Gebäudeeigentümer) zahlt monatlich Erbbauzinsen (auch Erbpacht genannt) für das Grundstück. Das Erbbaurecht kann zeitlich begrenzt oder unbegrenzt sein.
Erneuerungsschein
siehe Anteilschein
Ertrag
Investmentfonds erwirtschaften Erträge. Diese sind abhängig von den im Investmentfonds befindlichen Vermögensgegenständen. Zur Ausschüttung können die im Laufe eines Geschäftsjahres dem Fonds zugeflossenen ordentlichen und außerordentlichen Erträge gelangen. Außerordentliche Erträge entstehen aus Veräußerungsgewinnen. Der Teil der Ausschüttung, der aus außerordentlichen Erträgen besteht, kann steuerfrei vereinnahmt werden. Ordentliche Erträge sind steuerpflichtige Zuflüsse aus Zins-, Dividenden-, Mieteinnahmen sowie Gewinne aus kurzlaufenden Termingeschäften einschließlich der anrechenbaren Steuern.
Ertragschein
siehe Anteilschein
Ertragswert
Der Ertragswert ist eine Größe, die unter anderem bei der Ermittlung des Beleihungswerts einer Immobilie berücksichtigt wird. Danach ist er der um den Erhaltungsaufwand verminderte kapitalisierte Jahresmietwert. Die Höhe des Ertragswertes hängt vom Alter und Zustand des Objekts ab.
Ertragswertverfahren
Beim Ertragswertverfahren wird der Wert der baulichen Anlagen getrennt vom Bodenwert ermittelt. Zur Ermittlung des Gebäudewertes werden die "ortsüblich und nachhaltig erzielbaren" Erträge aller baulichen Anlagen zugrunde gelegt. Dieses Verfahren stellt die wirtschaftliche Seite einer Immobilie, d.h. ihre Rentabilität, in den Vordergrund.
Exchange Traded Funds (ETF)
Indexabbildende Investmentfonds, die der Anleger fortlaufend über die Börse handeln kann. Beim Erwerb über die Börse zahlt der Anleger keinen Ausgabeaufschlag wie beim herkömmlichen Fondskauf, sondern lediglich die jeweiligen Transaktionsgebühren seines Kreditinstituts oder Brokers. Daneben fällt eine Verwaltungsvergütung an, die jährlich erhoben und dem Sondervermögen entnommen wird.