
Aberdeen Immobilien Glossar
- BaFin
- siehe Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (vormals BAKred).
- Baisse
- Phase anhaltender starker Kursrückgänge an der Börse. Gegenteil: Hausse.
- BAKred
- siehe Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Belegenheitsland
- Belegenheitsland ist ein steuerrechtlicher Begriff, der in Doppelbesteuerungsabkommen vorgibt, dass eine Immobilie immer in dem Land zu besteuern ist, in dem sie liegt ("belegen" ist).
- Beleihungswert
- Der in der Regel von einem vereidigten Sachverständigen ermittelte Marktwert eines Vermögensgegenstandes (beispielsweise einer Immobilie) bestimmt die Höhe einer möglichen Beleihung. Der effektive Beleihungswert berücksichtigt einen an absehbaren Risiken des Vermögensgegenstandes gemessenen ausreichenden Sicherheitsabschlag.
- Bogen
- siehe Anteilschein
- Branchenfonds
- Wertpapierfonds, der nur in Wertpapiere einer bestimmten Industriebranche investiert (z.B. Energie- oder Telekommunikationsfonds).
- Branchenindex
- Index, dessen Berechnungsgrundlage nur aus Wertpapieren einer bestimmten Branche besteht (z.B. Energie- oder Telekommunikationsfonds).
- Briefkurs
- Der Preis bzw. Kurs, zu dem Verkäufer bereit sind, Wertpapiere zu verkaufen. Gegensatz hierzu ist der Geldkurs.
- Brutto-Liquidität
- siehe Liquiditätsquote
- Bruttomittelaufkommen
- siehe Mittelaufkommen
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Die BaFin vereint die Geschäftsbereiche der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (Sektor Bankenaufsicht), für das Versicherungswesen (Sektor Versicherungsaufsicht) sowie für den Wertpapierhandel (Sektor Wertpapieraufsicht / Asset-Management) in sich und führt diese seit 01. Mai 2002 weiter.
Investmentgesellschaften sind Spezial-Kreditinstitute und unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit Sitz in Bonn. Die Bundesbehörde erteilt den Kreditinstituten die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb und hat u. a. darüber zu wachen, dass die Investmentgesellschaften die Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen und des Investmentgesetzes einhalten.
- BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
- Gegründet am 25. März 1970 in Frankfurt. Im BVI sind nahezu alle deutschen Investmentgesellschaften zusammengeschlossen. Seit dem 26. Juli 2001 wurde der potentielle Mitgliederkreis des BVI u.a. um deutsche Vermögensverwaltungs-Gesellschaften erweitert. Entsprechend wurde auch der Name des BVI geändert.
Zum 01.01.04 wurde der Mitgliederkreis um Informationsmitglieder erweitert. Die Infomitgliedschaft richtet sich an Unternehmen, denen die auf Kapitalanlagegesellschaften und zugelassene Vermögensverwalter beschränkte ordentliche Mitgliedschaft nicht offen steht. Die Informationsmitgliedschaft steht auch Unternehmen mit Sitz im Ausland offen.
Die Hauptziele des BVI sind: Die Förderung des Investmentgedankens und die Wahrung der gemeinsamen Belange seiner Mitglieder.
- BVI-Methode
- Methode zur Berechnung der Wertentwicklung von Investmentfonds. Der BVI berechnet die Wertentwicklung von Investmentfonds zum jeweiligen Monatsultimo für eine Vielzahl von Anlagezeiträumen. Die Wertentwicklungsberechnung nach der BVI-Methode beruht auf der "time weighted rate of return"-Methode. Diese international anerkannte Standard-Methode ermöglicht eine einfache, nachvollziehbare und exakte Berechnung. Die Wertentwicklung der Anlage ist die prozentuale Veränderung zwischen dem angelegten Vermögen am Anfang des Anlagezeitraumes und seinem Wert am Ende des Anlagezeitraumes. Ausschüttungen werden rechnerisch umgehend in neue Fondsanteile investiert. So werden die Wertentwicklungen ausschüttender und thesaurierender Fonds untereinander vergleichbar.
- Börse
- Handelsplatz für Waren und Wertpapiere. In Deutschland gibt es Börsen in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart.
- Börsengehandelte Indexfonds
- siehe Exchange Traded Funds (ETF)