Aberdeen Immobilien Glossar

Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsteuer ist eine Steuer auf sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen (insbesondere auf aus Investmentfonds ausgeschüttete Zinsen, Dividenden und Stillhalterprämien sowie auf Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen), die regelmäßig bereits durch eine depotführende inländische Bank oder Kapitalanlagegesellschaft erhoben wird.
  • Höhe: 25% plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
  • Gültig ab 1. Januar 2009.
  • Spekulationsfrist und Freigrenze für Spekulationsgewinne entfallen.
  • Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens für (aus Investmentfonds) ausgeschüttete Dividenden.
  • Die Abgeltungsteuer wird auf alle Kapitalerträge oberhalb des neuen Sparerpauschbetrags von 801,– Euro für Alleinstehende und 1.602,– Euro für zusammen veranlagte Ehepaare erhoben.
  • Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen nachträglich mit diesem niedrigeren Satz zu versteuern. Die Differenz wird Ihnen vom Finanzamt auf Antrag erstattet.
Aktie
Aktien sind ein Anteilrecht an einer Aktiengesellschaft (AG). Sie zerlegen das Grundkapital der AG in kleinere Anteile und verbriefen die Teilhaberrechte an ihr. Die Aktie verbrieft z.B. einen Anteil am Grundkapital oder an einer (erfolgten) Gewinnausschüttung. Langfristig gesehen übertrifft die Rendite von Aktien im Durchschnitt erfahrungsgemäß die anderer Vermögensanlagen.
Aktienanleihe
Aktienanleihen sind Schuldverschreibungen und dienen der Beschaffung langfristiger Finanzierungsmittel. Der Emittent des Papiers besitzt das Recht, statt der Rückzahlung der Anleihe zum Nomialbetrag eine von vornherein festgelegte Stückzahl einer Aktie zu liefern. Der Anleger erhält für dieses Recht des Emittenten einen über dem marktüblichen Zinsniveau liegenden Zinssatz.
Aktienfonds
Investmentfonds, der überwiegend in Aktien  anlegt. Aktienfonds sind für Sparer mit dem primären Ziel Wertsteigerung interessant. Sie tragen zwar ein etwas größeres Risiko, haben dafür aber auch größere Chancen auf Wertsteigerung. Aufgrund der breiten Anlagestreuung eines Aktienfonds ist die Anlage in Aktienfonds-Zertifikaten weniger risikoreich als eine Direktanlage. Außerdem kann der Anleger seinen Aufwand an Fachwissen, Zeit und entsprechendem Vermögen im Vergleich zur Direktanlage geringer halten. Bei Aktienfonds kann man eine Reihe von verschiedenen Anlageschwerpunkten unterscheiden, so zum Beispiel Fonds, die nur Aktien einer bestimmten Branche, eines bestimmten Landes, bestimmter Regionen oder Aktien eines bestimmten Börsenindex erwerben.
Aktiengesellschaft
Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter (Aktionäre) über den Kauf von Aktien am Grundkapital beteiligt sind. Für Verbindlichkeiten des Unternehmens haften die Gesellschafter bis zur Höhe ihrer Beteiligung. Mit seinem Stimmrecht in der Hauptversammlung der AG hat der Aktionär die Möglichkeit, auf Unternehmensentscheidungen in begrenztem Umfang einzuwirken. Auf Hauptversammlungen wird u. a. über die Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat, die Verwendung des Bilanzgewinns und die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat entschieden.
Aktiengewinn
Ein Aktienindex ist eine Kennziffer zur Darstellung der Kursentwicklung oder Performance (Performanceindex) einer bestimmten Auswahl von Aktien.
Aktienindex
Ein Aktienindex ist eine Kennziffer zur Darstellung der Kursentwicklung oder Performance (Performanceindex) einer bestimmten Auswahl von Aktien.
Aktienindex
Ein Aktienindex ist eine Kennziffer zur Darstellung der Kursentwicklung oder Performance (Performanceindex) einer bestimmten Auswahl von Aktien.
Aktienkurs
Preis einer Aktie, der sich nach Angebot und Nachfrage richtet und sich dementsprechend börsentäglich ändern kann. Angebot und Nachfrage werden durch verschiedene Faktoren beeinflusst, wie z.B. durch die gesamtwirtschaftliche Situation, die Branchenperspektive, die Gewinn- und Zukunftsaussichten der Aktiengesellschaft.
Altersvorsorge-Sondervermögen
Investmentfonds, die sich besonders zur Altersvorsorge eignen. Sie zielen auf überdurchschnittliche Wertsteigerung bei vertretbarem Risiko und legen die Gelder der Investmentsparer überwiegend in Aktien und Offenen Immobilienfonds an. Sie bieten Sparpläne über eine Laufzeit von mindestens 18 Jahren oder bis zum 60. Lebensjahr sowie Auszahlpläne, mit denen der Anleger sich quasi eine "zweite Rente" schafft. Sparpläne mit AS-Fonds können mit Versicherungsschutz kombiniert werden.
Anlage AUS
Anlage zur Einkommensteuererklärung für Angaben über ausländische Einkünfte und Steuern. Weisen deutsche Investmentfonds ausländische Bruttoerträge aus, auf die eine anrechenbare ausländische Quellensteuer entfällt, muss der Anleger im Rahmen seiner Steuererklärung zusätzlich die Anlage AUS ausfüllen. Dann wird ihm diese Steuer auf seine persönliche Steuerschuld angerechnet bzw. auf Wunsch bei der Ermittlung des Gesamtbetrages seiner Einkünfte abgezogen.
Anlage KAP
In der Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung werden die Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgeführt. Diese Anlage muss ausgefüllt werden, wenn die Einnahmen aus Kapitalvermögen über 801 Euro bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam Veranlagten lagen. Bei unter dem Sparerfreibetrag plus Werbungskostenpauschbetrag liegenden Kapitaleinkünften ist es vorteilhaft, die Anlage KAP auszufüllen, wenn z.B. Zinsabschlagsteuer oder Kapitalertragsteuer einbehalten wurde oder negative Einkünfte aus Kapitalvermögen geltend gemacht werden sollen.
Anlageberater
Personen, die Anlegern gewerbsmäßig Empfehlungen zum Kauf, zum Halten oder zum Verkauf bestimmter Kapitalanlagen geben.
Anlageerfolg
siehe Wertentwicklung
Anlagegrundsätze
siehe Anlagepolitik
Anlagekonto
Konto, das ausschließlich für den Erwerb und die Verwahrung von Fondsanteilen bestimmt ist und dem Anleger ermöglicht, durch Einzahlungen in beliebiger Höhe und in beliebigen Zeitabständen Investmentanteile zu erwerben. Merkmale: stückweise Kontoführung, Gutschrift auch von Anteilsbruchteilen, kostenlose oder kostengünstige Wiederanlage der Gesamtausschüttung.
Anlagepolitik
Die Anlagepolitik bestimmt die Details der Anlage - entsprechend den Anlagezielen (wie z.B. hohe Ausschüttungen oder hohe Kurschancen) und dem Fondstyp (bspw. Aktien-, Rentenfonds). Sie umfasst u. a. die Auswahl der Wertpapiere nach Ländern und Branchen, die Festlegung der Kauf- und Verkaufszeitpunkte oder die Bestimmung des Anteils einzelner Wertpapiere am Fondsvermögen.
Anlegerschutz
Grundgedanke des Investmentgesetzes  (InvG) um den Anleger vor Vermögensverlusten oder nicht kalkulierbaren Risiken so weit wie möglich zu schützen.
Ansparplan
siehe Sparplan
Anteil
Kleinster Teil des Fondsvermögens (auch Fondsanteil genannt), über den ein Anteilschein ausgestellt ist. Zum Wert des Anteils siehe Anteilwert.
Anteilschein
Wertpapier, in dem die Ansprüche des Anteilinhabers gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft verbrieft sind. Die Anteilscheine lauten über einen oder mehrere Anteile. Der Anteilschein besteht aus zwei Teilen, dem Mantel (eigentliche Urkunde) und dem Bogen. Der Bogen enthält nummerierte Ertragsscheine, die zum Empfang der Ausschüttung berechtigen, dazu einen Erneuerungsschein zum Bezug eines neuen Bogens.
Anteilwert
Der Wert eines Anteils errechnet sich aus dem Wert des Fondsvermögens dividiert durch die Gesamtzahl der ausgegebenen Anteile. Er ist u.a. abhängig vom Börsenkurs der zum Fondsvermögen gehörenden Wertpapiere. Der Anteilwert wird börsentäglich veröffentlicht, er entspricht dem Preis, den der Anleger bei Rückgabe seiner Anteile erhalten würde (Rücknahmepreis). Anteilwert plus Ausgabeaufschlag ergeben den Ausgabepreis, der ebenfalls börsentäglich veröffentlicht wird.
Arbeitnehmer-Sparzulage
Jeder Arbeitnehmer kann unabhängig von der Höhe seines Einkommens vermögenswirksam anlegen (weitere Details siehe hierzu unter vermögenswirksame Leistungen, auch VL abgekürzt). Beträgt das zu versteuernde Einkommen maximal 17.900 Euro bei Ledigen bzw. 35.800 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten, so erhält der Anleger in der Regel für vermögenswirksame Leistungen eine Arbeitnehmer-Sparzulage. Die Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen (VL) ist im Rahmen der Steuererklärung zu beantragen. Die Höhe der Zulage für Aktienfonds beträgt 18% auf max. 400 Euro pro Jahr (= 72 Euro jährlich). Die Investmentgesellschaften erstellen ihren VL-Anlegern eine Bescheinigung über die eingezahlten vermögenswirksamen Beiträge, die der Erklärung beizufügen ist. Gezahlt wird die festgesetzte Zulage komplett mit Ablauf der Sperrfrist an die Investmentgesellschaft oder das Kreditinstitut, das die VL-Konten führt, überwiesen.
AS-Fonds
Investmentfonds zur Altersvorsorge mit gesetzlicher Verankerung ( AS= Altersvorsorge Sondervermögen). Die Fonds sehen eine schwerpunktmäßige Investition in Aktien und Immobilien vor. Alle AS-Fonds müssen mit Spar- und Entnahmeplänen angeboten werden.
Asset Management
Asset Management bedeutet die Steuerung eines Anlageportefeuilles nach Risiko- und Ertragsgesichtspunkten. Die Dienstleistung wird von Finanzintermediären (Finanzvermittlern) angeboten. Sie umfaßt die Vorbereitung und Umsetzung von Anlageentscheidungen zur Verfügung des Geldvermögens Dritter.
Asset-Allocation
Aufteilung des Gesamtvermögens auf Anlagen, die sich in ihrer Renditeerwartung, aber auch im Risiko unterscheiden. Komposition eines Depots.
Ausgabeaufschlag
Gebühr, die für den Anleger beim Kauf von Fondsanteilen anfällt und hauptsächlich zur Deckung der Beratungs- und Vertriebskosten dient.
Ausgabepreis
Preis, zu dem Investmentgesellschaften in Deutschland ihre Fondsanteile verkaufen. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Rücknahmepreis (Anteilpreis) zuzüglich eines Ausgabeaufschlags.
Ausländische Bruttoertrag
Ausländische Bruttoerträge sind Erträge, die Investmentfonds aus ausländischen Anlagen beziehen. Diese unterliegen - sofern sie nicht von inländischen Steuern freigestellt sind - ebenfalls der Besteuerung. Sie können entweder in voller Höhe, nur zur Hälfte (Halbeinkünfteverfahren) oder überhaupt nicht steuerpflichtig sein. Für den Privatanleger und den einkommensteuerpflichtigen betrieblichen Anleger sind die dem inländischen Investmentfonds zugeflossenen ausländischen Dividenden nur zur Hälfte steuerpflichtig, für den körperschaftsteuerpflichtigen betrieblichen Anleger sind sie steuerfrei. Dies gilt für ausländische transparente Fonds zudem seit dem 01.01.2004. Wurde auf diese Erträge bereits eine ausländische Quellensteuer einbehalten, kann diese auf Antrag (Anlage AUS) auf die Einkommensteuer angerechnet bzw. bei Ermittlung der Gesamteinkünfte abgezogen werden.
Ausländische Quellensteuer
In verschiedenen Ländern unterliegen die Erträge von Wertpapieren einer Quellensteuer. Investmentfonds, die solche Papiere in ihrem Portefeuille halten, erhalten die Erträge gemindert um diese Quellensteuer. Der Investmentfonds selbst kann die im jeweiligen Ausschüttungsland einbehaltene, keinem Ermäßigungsanspruch unterliegende Quellensteuer nicht anrechnen, aber als Werbungskosten ansetzen. Alternativ zum Werbungskostenabzug auf der Fondsebene ist der Ausweis gegenüber dem Anleger möglich. In diesem Fall wird die ausländische Quellensteuer in der Jahresbescheinigung der Erträgnisaufstellung und/oder der Steuerbescheinigung ausgewiesen. Hat der Fonds die ausländische Quellensteuer nicht als Werbungskosten angesetzt, ist sie beim Anleger anrechenbar (siehe Anlage AUS).
Ausschüttung
Meist werden bei Investmentfonds die ordentlichen und ggf. außerordentlichen Erträge einmal jährlich vom Fondsverwalter an den Anleger in Form einer Ausschüttung weitergegeben. Genau wie bei Aktien bewirkt eine Ausschüttung einen Rückgang des Fondspreises. Und zwar wird am Tag der Ausschüttung (Ex-Tag) der Ausschüttungsbetrag dem Fondsvermögen entnommen, wodurch sich bei einer gleichbleibenden Anzahl von Anteilen ein niedrigerer Fondspreis errechnet. Handelt es sich dagegen um einen thesaurierenden Fonds, dann werden die Erträge nicht direkt an den Anleger ausgeschüttet. In diesem Fall werden die Erträge automatisch in den Fonds des Anlegers neu investiert.
Auszahlplan
Auch Entnahmeplan genannt. Bei einem Auszahlplan erhält der Anleger aus einem bestimmten Investmentvermögen regelmäßige Zahlungen. Der auszuzahlende Betrag wird durch Verkauf der entsprechenden Anzahl von Anteilen finanziert. Die Anleger lassen sich entweder die Erträge inklusive des eingezahlten Kapitals über einen festgesetzten Zeitraum auszahlen (Auszahlplan mit Kapitalverzehr) oder sie entnehmen ausschließlich die Kapitalerträge auf unbegrenzte Zeit (Auszahlplan mit Kapitalerhalt). Auszahlpläne sind besonders als zusätzliche Altersversorgung geeignet. Zuzahlungen, zusätzliche Auszahlungen oder die Auflösung des Investmentdepots sind jederzeit möglich.