1Nach Berechnungsmethode des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.: Anlage zum Anteilwert (= Rücknahmepreis)/Bewertungzum Anteilwert; Wiederanlageder Ausschüttung zum Anteilwert (= kostenfreie Wiederanlage). Bei der Berechnung nach der BVI-Methode, die dem Zwecke der Vergleichbarkeit dient, werden individuelle Faktoren des Fonds oder Anlegers wie der beim Erwerb von Anteilen einmalig anfallende Ausgabeaufschlag und die steuerlichen Belange der Anlage (z.B. Kapitalertragssteuer, steuerfreier Anteil der Ausschüttung) nicht berücksichtigt.
Die Aktualisierung der Werte bezieht sich auf das letzte Datum der obigen Wertentwicklungsgrafik.