Offene Immobilienfonds entwickeln sich weitgehend unabhängig vom Aktienmarkt und bieten so einen Sicherheitspuffer im Depot.
Offene Immobilienfonds investieren das Geld vieler Fondsanleger in Gewerbeimmobilien im In-und Ausland. Die Fonds sind "offen", weil die Anzahl der Anleger und auch der Objekte prinzipiell unbegrenzt ist.
Offene Immobilienfonds bieten ihren Anlegern gleich mehrere Vorteile:
Nachhaltige Substanzwerte, attraktive Renditen, teilweise steuerfreie Erträge und langfristige Stabilität. Aus diesem Grund eignen sie sich hervorragend als Basis jedes langfristig ausgerichteten Depots. Die Kursschwankungen sind im Vergleich zu vielen anderen Anlageformen relativ gering. Und was noch viel wichtiger ist: Offene Immobilienfonds entwickeln sich weitgehend unabhängig vom Aktienmarkt und bieten so einen Sicherheitspuffer im Depot sowie die (in vielen Depots fehlende) Streuung der Geldanlagen.
Den Chancen des Immobilienmarkts stehen auch Risiken gegenüber. Bei Offenen Immobilienfonds ist vor allem folgendes zu beachten:
Der Fondsanteilwert kann schwanken. Die Offenen Immobilienfonds gehören zur Anlagegruppe der Investmentfonds und weisen im Vergleich zu vielen anderen Geldanlagen eine merklich geringere Volatilität in der Wertentwicklung auf. Schwankungen entstehen bei Offenen Immobilienfonds unter anderem durch unterschiedliche Entwicklungen an den Immobilienmärkten. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass ein Offener Immobilienfonds der Aberdeen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH auch eine negative Wertentwicklung ausweist.
Die zyklische Entwicklung der Immobilienmärkte, zu der insbesondere die standortabhängige Veränderung der durchschnittlichen Mietpreise, der Nachfrage und der Kauf- und Verkaufspreise von Immobilien zählen, macht eine laufende Bewertung der Fondsobjekte notwendig. Die Immobilienbewertung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss pro Objekt mindestens einmal im Jahr durch einen unabhängigen Sachverständigenausschuss, der aus öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen besteht, vorgenommen werden. Die Neubewertung von Immobilien kann je nach der herrschenden Marktsituation zu einer Höherbewertung von Immobilienwerten, aber auch zu einer Abwertung führen, was zu einem Anstieg bzw. zu einer Belastung der Rendite führt.
Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Für Einzelfragen insbesondere unter Berücksichtigung seiner individuellen steuerlichen Situation sollte sich der Anleger an seinen persönlichen Steuerberater wenden. Bei einer Anlageentscheidung ist auch die persönliche außersteuerliche Situation des Anlegers zu berücksichtigen.
Die internationale Ausrichtung ermöglicht eine besonders breite Streuung der Anlagen, birgt jedoch auch Wechselkursrisiken, die nur zum Teil abgesichert werden.
Die Liquidität von Offenen Immobilienfonds ist aufgrund unterschiedlich hoher Mittelzu- und -abflüsse Schwankungen ausgesetzt. Im Falle von kurzfristig stark ansteigenden Nettomittelzuflüssen kann es deshalb zu einer Erhöhung der Fondsliquidität kommen, die sich in Zeiten niedriger Zinsen belastend auf die Rendite auswirken kann. Denn naturgemäß nimmt die Umschichtung von liquiden Mitteln in Immobilien einige Zeit in Anspruch. Für die Situation kurzfristig steigender Nettomittelabflüsse muss der Fonds zur Bedienung der Anteilscheinrückgaben und zur Sicherstellung der laufenden Bewirtschaftung eine gesetzliche Mindestliquidität von 5 % des Fondsvermögens halten. Aufgrund einer Selbstverpflichtung liegt die Höhe der tatsächlich mindestens zu haltenden Liquidität bei grundsätzlich 10 %. Bei den DEGI-BUSINESS-Fonds gelten Ausnahmen. Sollten im Einzelfall die liquiden Mittel im Fonds zur Bedienung der Rückgaben nicht ausreichen, kann das Fondsmanagement die Rücknahme der Anteilscheine im Interesse aller Anleger befristet aussetzen (siehe Punkt „Rücknahmeaussetzung“ im jeweiligen Verkaufsprospekt sowie in den jeweiligen Allgemeinen Vertragsbedingungen). In besonderen Fällen ist das Fondsmanagement sogar dazu verpflichtet, um Schaden von den Anlegern abzuwenden.
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